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Rechnungen

E-Rechnung - Hinweise zur Umstellung auf die elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen in der Stadt Schönewalde

 

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung

bei öffentlichen Aufträgen bitten wir Sie, die nachfolgenden Anforderungen bei der Übermittlung

von Eingangsrechnungen zu beachten.

 

1. Digitaler Rechnungsversand per E-Mail

 

Senden Sie Ihre Rechnungen an die E-Mail-Adresse: 

Die E-Mail-Adresse ist ausschließlich für den Rechnungsempfang reserviert.

Die Stadt Schönewalde widerspricht gegen die Verwendung der elektronischen Postadresse

zum Zwecke der Übersendung von Werbung nach Paragraph 7 Absatz 3 Nummer 3 UWG.

Verzichten Sie bitte auf weitere Informationen in der E-Mail, da diese nach dem Erhalt automatisiert weiterverarbeitet wird.

 

Welche digitalen Formate werden akzeptiert:

  • PDF

  • ZUGFeRD

 

Die Leitweg-ID der Stadt Schönewalde lautet: 12-121014993869586-83

 

Mehrere PDF-Rechnungen können Sie in einer E-Mail an uns senden.

Mehrseitige Rechnungen müssen in einer Datei abgebildet werden.

 

Bitte senden Sie keine Duplikate bzw. Kopien der per E-Mail versandten Rechnung zusätzlich auf dem Postweg.

 

2. Rechnungsversand per Post

 

Wenn Ihre Leistung und Lieferung nicht der Annahme- und Verarbeitungspflicht aus einer öffentlichen Ausschreibung unterliegen

oder Ihnen der digitale Rechnungsversand nicht möglich ist,

senden Sie Ihre Rechnungen bitte ausschließlich an folgende Postanschrift:

 

Stadt Schönewalde
Markt 48
04916 Schönewalde

 

Verzichten Sie auf Rechnungsduplikate und Kopien, eine Originalrechnung reicht aus.

 

Legen Sie Rechnungen bitte nicht der Lieferung bei. Versenden Sie diese separat an die angegebene

E-Mail-Adresse für elektronische Rechnungen oder an die vorgenannte Postanschrift.

 

Bei mehrseitigen Rechnungen klammern oder kleben Sie diese bitte nicht.

Die Rechnungen werden in der Poststelle zur digitalen Weiterverarbeitung gescannt.