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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

Stand: 21.10.2020

URL: www.schoenewalde.de

Die Stadt Schönewalde setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schoenewalde.de.

Die Stadt Schönewalde ist bemüht, seine Website www.schoenewalde.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Konformitätsstatus

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

 

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Videos:

Unsere Videos haben derzeit kein Untertitel.

PDF-Dokumente:

Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

Internet Explorer (Windows) Versionen 7.0 bis 11.0

Mozilla Firefox, Microsoft Edge

 

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: 035362/7433-51

E-Mail:

Firmenanschrift: Stadt Schönewalde, 04916 Schönewalde, Markt 48

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren 

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. 

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

 

Kontakt: 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, 

Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle 

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 

14467 Potsdam 

E-Mail:

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Stadt Schönewalde

Herr Michael Stawski

Bürgermeister der Stadt Schönewalde