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Informationen des Ordnungsamtes

Schönewalde, den 09. 05. 2025

Informationen des Ordnungsamtes 


Es wird immer wieder festgestellt, dass Feuerwerke ohne Genehmigung abgebrannt 
werden. Dies ist nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit 
einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. 
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 
30. Dezember nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde (Bau- und 
Ordnungsamt der Stadt Schönewalde) gezündet werden. (1. Verordnung zum 
Sprengstoffgesetz) 
Der Antrag kann direkt im Bau- und Ordnungsamt während der Sprechzeiten gestellt 
werden. Sie finden den Antrag auch auf der Homepage der Stadt Schönewalde 
www.schoenewalde.de – Dienstleistungen/Formulare – Private Feuerwerke.