Informationen des Ordnungsamtes
Schönewalde, den 09. 05. 2025
Informationen des Ordnungsamtes
Es wird immer wieder festgestellt, dass Feuerwerke ohne Genehmigung abgebrannt
werden. Dies ist nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit
einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis
30. Dezember nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde (Bau- und
Ordnungsamt der Stadt Schönewalde) gezündet werden. (1. Verordnung zum
Sprengstoffgesetz)
Der Antrag kann direkt im Bau- und Ordnungsamt während der Sprechzeiten gestellt
werden. Sie finden den Antrag auch auf der Homepage der Stadt Schönewalde
www.schoenewalde.de – Dienstleistungen/Formulare – Private Feuerwerke.
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