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Rathaus in Schönewalde, Fotorechte: Stadt SchönewaldePaltrockwindmühle Schönewalde, Fotorechte: Stadt Schönewalde 04.04.2023Panoramabild Markt Schönewalde,  Fotorechte Stadt Schönewalde
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Schöffenwahl 2023 – Bewerber für das Schöffenamt gesucht

 

Die Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste wird durch die Stadtverordnetenversammlung Schönewalde im April 2023 beschlossen

 

Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 findet erneut die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda bzw. am Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Den Stadtverordnetenversammlungen obliegt es, Schöffenvorschlaglisten aufzustellen und zu beschließen. Diese enthalten doppelt so viele Kandidaten wie tatsächlich Schöffen benötigt werden.

Stadt Schönewalde:  1 Schöffin/Schöffe benötigt

                                     Vorschlagsliste 2 Kandidaten

Aus den Vorschlagslisten der Städte wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Schönewalde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihren weiteren Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, das sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaus-sagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung, Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte  und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilt oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Interessentinnen und Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 21.04.2023 bei der

 

                      Stadt Schönewalde, Hauptamt, Markt 48

                       04916 Schönewalde.

 

Ein Formular kann unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden (Bewerbungsformular für Schöffen in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)) oder hier ausfüllbar von der Webseite

der Stadt Schönewalde Formular Schöffenwahl 2023.

Gern senden wir Ihnen dieses auch per E-Mail zu oder Sie holen es persönlich bei der Stadtverwaltung Schönewalde ab.

 

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 035362 743321 oder per E-Mail zur Verfügung.

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