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Bekanntmachung Luftrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Änderung der Anlage und des Betriebes des Militärflugplatzes Holzdorf

Schönewalde, den 26. 05. 2025

luftrechtlichte Anhörungsverfahren 

 

 

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln, hat für das o. g. Verfahren das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307 (Verkehrswesen), Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale) und die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Abteilung des Landesamtes für Bauen und Verkehr, Dezernat 41 - Fachplanung, Umwelt-, TÖB-Angelegenheiten, Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld gebeten, im Rahmen der Amtshilfe ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. §§ 17, 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Abs. 3, 3a, 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen.

Eine Änderung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG erforderlich, wenn die Anlage und/oder der Betrieb des Flugplatzes wesentlich erweitert oder geändert werden soll. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Auf dem Militärflugplatz Holzdorf ist die Stationierung von Luftfahrzeugen des Typs CH-47F vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Anpassungen der vorhandenen Infrastruktur erforderlich. Hierzu zählen u. a. die Errichtung von neuen Abstell- und Wartungshallen sowie die Errichtung von entsprechenden Rollwegen und Vorfeldern/Abstellflächen. Neben den baulichen Änderungen sind mit der Stationierung der Luftfahrzeuge des Typs CH-47F auch Änderungen von Art und Anzahl der Flugbewegungen verbunden.

Gem. § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) bzw. Brandenburg (VwVfGBbg) und § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 21 Abs. 1 UVPG sowie in Anlehnung an § 73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz wird den durch das Vorhaben Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zu äußern.

 

Der Antrag, der dazugehörige technische Erläuterungsbericht und die Planunterlagen einschließlich 
folgender Unterlagen:  
- Bericht zur Erstellung der Datenerfassungssysteme 
- Fluglärmgutachten 
- Ermittlung der Anzahl Fluglärmbetroffener 
- Bodenlärmgutachten 
- Baulärmgutachten 
- Luftschadstoffgutachten 
- Stellungnahme zu den vorhabenbedingten Auswirkungen auf die CO²-Emmissionen 
- Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung 
- Artenschutzbeitrag (ASB) 
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 
- Fachgutachten Wasserrahmenrichtlinie 
- Fachbeitrag Klima 
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)

 

liegen in der Zeit  

 

vom 26. Mai 2025 bis 25. Juni 2025

 

• im Bauamt (Bürgerzentrum) der Stadt Herzberg, Uferstraße 6, 04916 Herzberg (Elster) 
zu den Dienstzeiten 
Montag, Mittwoch und Donnerstag                 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr  
Dienstag                                                          07:00 Uhr bis 18:00 Uhr  
Freitag                                                             07:00 Uhr bis 11:30 Uhr 
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Frau Janett Flemming, Tel. 03535-482-402) 
öffentlich aus.

 

Die Unterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) unter 
https://www.herzberg-elster.de/bekanntmachungen/index.php einsehbar.

 

• bei der Stadt Schönewalde, Markt 48, 04916 Schönewalde, Zimmer 209 
zu den Dienstzeiten 
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr 
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Ihr bis 16:00 Uhr 
Freitag 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr 
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Frau Fülla, Tel. 035362-7433-21) 
öffentlich aus.

 

 

Die Unterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadt Schönewalde unter 
https://www.schoenewalde.de (als News-Ticker) einsehbar.

 

• bei der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster), Raum 0.36 
zu den Dienstzeiten 
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
Dienstag 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr 
öffentlich aus.

 

Die Unterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster) unter 
https://www.jessen.de/bauen-wohnen/bauen-in-jessen-elster/oeffentlichkeitsbeteiligung.html 
einsehbar.

 

• bei der Stadtverwaltung Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg, Sekretariat 
zu den Dienstzeiten 
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
öffentlich aus.

 

Die Unterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadtverwaltung Annaburg unter 
https://annaburg.info/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar.

 

 

Der Plan ist im Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite des Umweltprüfungsportals des 
Bundes unter dem Titel „Militärflugplatz Holzdorf“ https://www.uvp-portal.de/de einsehbar.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach 
Ablauf der Auslegefrist, bis zum 25. Juli 2025, bei den Anhörungsbehörden in Amtshilfe und im 
Auftrag der Bundeswehr beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 
06112 Halle (Saale) oder der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, 
Abteilung des Landesamtes für Bauen und Verkehr, Dezernat 41 - Fachplanung, Umwelt-, TÖB-
Angelegenheiten, Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld oder bei den oben genannten 
Auslegungsstellen Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

 

Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung 
erkennen lassen. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Äußerungen nicht versendet.

 

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in

 

Form vielfältiger gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben) ist auf jeder mit 
einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter 
der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person 
sein. 
Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind auch alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf 
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

 

Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Vertreterbestellung 
entstehende Kosten werden nicht erstattet.

 

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr verzichtet auf eine Erörterung der Äußerungen (§ 6 Abs. 7 
LuftVG).

 

Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des 
Anhörungsverfahrens das Luftfahrtamt der Bundeswehr (Genehmigungsbehörde). Die Zustellung 
der Entscheidung an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung 
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG i.V.m. 
§ 6 Abs. 5 Satz 1 LuftVG).