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Fälligkeit der nächsten Grundsteuerrate

14. 04. 2025

Fälligkeit der nächsten Grundsteuerrate

 

Alle Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug ihrer Grundsteuer erteilt haben,

möchten wir an die Zahlung der 2. Rate zum 15.05.2025 erinnern.

Säumige Zahler weisen wir daraufhin, dass für die rückständigen Beträge Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.

Mit der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens ersparen Sie sich die Terminüberwachung und zusätzliche Kosten.