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ACHTUNG!! Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgewässerschauen 2025

04. 03. 2025

Gemäß § 6 der Verbandssatzung führt der Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ 
die Verbandsschauen an den Gewässern II. Ordnung an den nachfolgenden Terminen durch.  

 

 

17. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Schlieben Treffpunkt: Amtsverwaltung Schlieben

19. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Bad Liebenwerda  Treffpunkt: Rathaus Bad Liebenwerda

21. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Mühlberg  Treffpunkt: Rathaus Mühlberg

24. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Schönewalde Treffpunkt: Rathaus Schönewalde

26. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Herzberg Treffpunkt: Bürgerhaus Herzberg

28. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Falkenberg Treffpunkt: Rathaus Falkenberg

31. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Uebigau-Wahrenbrück, einschl. Amt 
Elsterland (Gemeinden Schilda, Tröbitz, Schönborn) und 
Stadt Doberlug-Kirchhain mit Prießen, Buchhain, Nexdorf, Dübrichen 
Treffpunkt: Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“

 

Die Gewässerschauen sind gemäß § 6 Abs. 4 der Verbandssatzung öffentliche Veranstaltungen, zu 
denen alle betroffenen und interessierte Bürger, Firmen und andere Einrichtungen zur Teilnahme 
berechtigt und aufgefordert sind. Die Gewässerschauen beginnen in o.g. Räumlichkeiten mit der 
Auswertung des abgelaufenen Unterhaltungsjahres und der Besprechung der erforderlichen 
Maßnahmen für die anstehende Unterhaltungssaison 2025 / 2026. 
Im Anschluss werden die Gewässer gemäß § 6 Abs. 1 Verbandssatzung in angemessenem Umfang 
und nach abgestimmten Tourenplan vor Ort geschaut. 
Seitens der zuständigen unteren Wasserbehörden werden die Termine zugleich als behördliche 
Gewässerschau gemäß § 111 des Brandenburgischen Wassergesetzes durchgeführt. 


Die untere Wasserbehörde lädt hiermit ein: 
• zur Gewässerunterhaltung Verpflichtete und Beauftragte,

• Anliegergemeinden / -kommunen 
• Eigentümer der Gewässer und anliegender Flächen 
• die Fischereiausübungsberechtigten 
• Anlieger an Gewässern 
• Flächenbewirtschafter 
• Träger öffentlicher Belange 


Es besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld die untere Wasserbehörde schriftlich auf Probleme 
der Gewässerunterhaltung hinzuweisen. Diese Hinweise richten Sie bitte schriftlich an: 


Landkreis Elbe-Elster, 
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz 
untere Wasserbehörde, 
Nordpromenade 4a 
04916 Herzberg 
oder per E-Mail an .

 

 

Wiederau, den 15. Januar 2025 Herzberg / Elster, den 15. Januar 2025

 

gez. A. Claus gez. D. Marczykowski 
Vorstandsvorsitzender Sachgebietsleiter untere Wasser-, 
(GUV „Kremitz - Neugraben“) Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde 
(Landkreis Elbe-Elster)