ACHTUNG!! Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgewässerschauen 2025
Gemäß § 6 der Verbandssatzung führt der Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“
die Verbandsschauen an den Gewässern II. Ordnung an den nachfolgenden Terminen durch.
17. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Schlieben Treffpunkt: Amtsverwaltung Schlieben
19. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Bad Liebenwerda Treffpunkt: Rathaus Bad Liebenwerda
21. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Mühlberg Treffpunkt: Rathaus Mühlberg
24. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Schönewalde Treffpunkt: Rathaus Schönewalde
26. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Herzberg Treffpunkt: Bürgerhaus Herzberg
28. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Falkenberg Treffpunkt: Rathaus Falkenberg
31. März 2025 08:00 Uhr Schaubereich Uebigau-Wahrenbrück, einschl. Amt
Elsterland (Gemeinden Schilda, Tröbitz, Schönborn) und
Stadt Doberlug-Kirchhain mit Prießen, Buchhain, Nexdorf, Dübrichen
Treffpunkt: Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“
Die Gewässerschauen sind gemäß § 6 Abs. 4 der Verbandssatzung öffentliche Veranstaltungen, zu
denen alle betroffenen und interessierte Bürger, Firmen und andere Einrichtungen zur Teilnahme
berechtigt und aufgefordert sind. Die Gewässerschauen beginnen in o.g. Räumlichkeiten mit der
Auswertung des abgelaufenen Unterhaltungsjahres und der Besprechung der erforderlichen
Maßnahmen für die anstehende Unterhaltungssaison 2025 / 2026.
Im Anschluss werden die Gewässer gemäß § 6 Abs. 1 Verbandssatzung in angemessenem Umfang
und nach abgestimmten Tourenplan vor Ort geschaut.
Seitens der zuständigen unteren Wasserbehörden werden die Termine zugleich als behördliche
Gewässerschau gemäß § 111 des Brandenburgischen Wassergesetzes durchgeführt.
Die untere Wasserbehörde lädt hiermit ein:
• zur Gewässerunterhaltung Verpflichtete und Beauftragte,
• Anliegergemeinden / -kommunen
• Eigentümer der Gewässer und anliegender Flächen
• die Fischereiausübungsberechtigten
• Anlieger an Gewässern
• Flächenbewirtschafter
• Träger öffentlicher Belange
Es besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld die untere Wasserbehörde schriftlich auf Probleme
der Gewässerunterhaltung hinzuweisen. Diese Hinweise richten Sie bitte schriftlich an:
Landkreis Elbe-Elster,
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz
untere Wasserbehörde,
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg
oder per E-Mail an .
Wiederau, den 15. Januar 2025 Herzberg / Elster, den 15. Januar 2025
gez. A. Claus gez. D. Marczykowski
Vorstandsvorsitzender Sachgebietsleiter untere Wasser-,
(GUV „Kremitz - Neugraben“) Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
(Landkreis Elbe-Elster)